Wer für den aktiven Feuerwehrdienst zu alt ist, aus sonstigen Gründen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) aus dem aktiven Dienst ausscheiden muss oder wem durch die Feuerwehr ein Ehrentitel verliehen wurde, kann Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung werden.
Mitglieder, die sich lange Jahre um die Sicherheit unserer Gemeinde verdient gemacht haben, können im Alter von 60 Jahren (oder mit 65 Jahren, bei Verlängerung gemäß §10 Abs. 2 des HBKG) auf Wunsch Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung werden. Für Mitglieder bedeutet dies, zukünftig nicht mehr im Einsatzdienst an vorderster Front mitzukämpfen. Doch Mitglieder dieser Abteilung stehen weiterhin den aktiven Feuerwehrkameraden zur Seite. Ihnen ist es nämlich erlaubt als Gerätewarte oder in der Brandschutzerziehung tätig zu sein.
Werden Mitglieder die sich in besonderer Weise um die Feuerwehr verdient gemacht haben von der Gemeinde Rodenbach mit einem Ehrentitel bedacht, können sie ebenfalls Mitglied der Abteilung werden.