Wer für den aktiven Feuer­wehr­dienst zu alt ist, aus sonstigen Gründen (z.B. aus gesund­heit­lichen Gründen) aus dem aktiven Dienst ausscheiden muss oder wem durch die Feuerwehr ein Ehren­titel verliehen wurde, kann Mitglied der Alters- und Ehren­ab­teilung werden.

Mitglieder, die sich lange Jahre um die Sicherheit unserer Gemeinde verdient gemacht haben, können im Alter von 60 Jahren (oder mit 65 Jahren, bei Verlän­gerung gemäß §10 Abs. 2 des HBKG) auf Wunsch Mitglied der Alters- und Ehren­ab­teilung werden. Für Mitglieder bedeutet dies, zukünftig nicht mehr im Einsatz­dienst an vorderster Front mitzu­kämpfen. Doch Mitglieder dieser Abteilung stehen weiterhin den aktiven Feuer­wehr­ka­me­raden zur Seite. Ihnen ist es nämlich erlaubt als Geräte­warte oder in der Brand­schutz­er­ziehung tätig zu sein.

Werden Mitglieder die sich in beson­derer Weise um die Feuerwehr verdient gemacht haben von der Gemeinde Rodenbach mit einem Ehren­titel bedacht, können sie ebenfalls Mitglied der Abteilung werden.