Das Land Hessen hat beschlossen zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst, einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen. Dieser Warntag wurde auf den zweiten Donnerstag im März festgelegt, somit dieses Jahr auf Donnerstag, den 12. März 2026.
Geplant ist dabei ein Probealarm der Sirenen um gegen 10:00 Uhr mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Um 10:30 Uhr erfolgt die Entwarnung. Beide Signale dauern dann jeweils für eine Minute an.
Neben Sirenen sollen auch weitere Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise „Cell-Broadcast“ oder die Warn-App „hessenWARN“, zum Einsatz kommen. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweiten Medien FFH und HR eingebunden.
Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Cell-Broadcasting des BBK
Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräten installiert haben.
Erstmals soll bei diesem Warntag auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgen – was das Cell-Broadcast-Protokoll eigentlich nicht vorsieht, aber von vielen Nutzern vermisst wurde. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am jeweiligen Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.
hessenWARN-Meldungen
Neben den kommunalen Warnmitteln – in der Regel Sirenen – stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.








