Umweltministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus
Durch das Andauern der Schönwetterphase mit Temperaturen von über 30 Grad und ausbleibenden Niederschlägen bzw. nur lokal begrenzten gewittrigen Niederschlägen verstärkt sich die Waldbrandgefahr in Hessen wieder deutlich. Große Teile Hessens sind seit längerem ohne ergiebige Niederschläge geblieben.
Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Die für das kommende Wochenende vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.
Das Hessische Umweltministerium hat daher ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne größere landesweite Niederschläge bei weiterhin hohen Temperaturen, sowie eine Zunahme des Waldbrandgeschehens macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich.
Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Nach einem in Hessen insgesamt zu trockenen Frühjahr und deutlich zu trockenen Juni bei gleichzeitigen Rekordtemperaturen im April und Mai, sind die Wasservorräte auch in den Waldböden stark zurückgegangen. Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 45 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 4,5 Hektar.
Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren.
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland bereit. Die Gefährdungslage für das Auftreten von Waldbränden wird dabei in Deutschland seit 2012 nach dem WBI-Modell berechnet. Dieses Modell gliedert die Waldbrandgefahr in 5 Stufen, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. In die Berechnungen des Gefahrenindex fließen u.a. Daten der Lufttemperatur, relativen Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsrate ein.
Unter Zugrundelegung dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie weiterer Prognoseverfahren, der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ggf. eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst.
Das Ausrufen der Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe Waldbrandgefahr besteht. Der Landesbetrieb Hessen-Forst mit seinen Forstämtern veranlasst in diesem Fall eine verstärkte Überwachung der besonders gefährdeten Waldgebiete und stellt die technische Einsatzbereitschaft sicher (z.B. durch Kontrolle der Zugangswege, Löschwasserentnahmestellen, Geräte und Nachrichtenverbindungen). Darüber hinaus wird der Kontakt mit den Brandschutzdienststellen intensiviert und die Information der Bevölkerung durch die lokale Presse sichergestellt. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
Hinweise bei Waldbrandgefahr
- Beachten Sie das Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer – nutzen Sie nur ausgewiesene Grillplätze.
- Ebenso ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in den Wäldern zu rauchen.
- Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
- Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
- Werfen Sie in Wald und Flur keine Flaschen weg. Glasscherben oder Flaschensplitter können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen.
- Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
- Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.
- Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.
Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz







