Es hat einfach Tradition das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk aus Böllern, Raketen und Krachern zu begrüßen. Der Start ins neue Jahr soll natürlich nicht gleich mit einem Unfall beginnen, deshalb möchten wir Ihnen ein paar gut gemeinte Ratschläge mit an die Hand geben.
Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können bei unsachgemäßem Abbrennen gefährliche Wirkungen entfalten. Deshalb unterliegen sie einer Zulassungspflicht: Sie müssen von der Bundesanstalt für Materialprüfung geprüft und mit deren Kürzel “BAM” versehen sein. Hier finden Sie aktuelle Infos der BAM. |
Gehen Sie sorgsam und vorschriftsmäßig mit Feuerwerk um.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörper der Klasse II (nur an Silvester erhältlich) darf ausnahmslos nur von Personen über 18 Jahren durchgeführt werden!
- Verwenden Sie nur legal verkäufliche Feuerwerkskörper die die BAM-Kennzeichnung tragen.
- Folgen Sie den Gebrauchsanweisungen.
- Beachten Sie örtliche Abbrennverbote.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren.
Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten sie Fenster und Türen geschlossen.
Wählen Sie im Falle eines Unfalls oder Brandes sofort den Notruf 112.
Nur eine schnelle Meldung ermöglicht effektive Hilfe. Seien Sie vorsichtig bei eigenen Löschversuchen. Stoppen Sie die Brandausbreitung, indem Sie Fenster und Türen schließen. Warnen Sie Ihre Mitbewohner.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Rodenbach wünscht Ihnen und Ihrer Familie einen guten und vor allem sicheren Rutsch in das neue Jahr.